Sie veröffentlichen ein Buch und haben beschlossen, in eine professionelle Berichterstattung zu investieren. Ihr Dienstleister hat die von Ihnen erwartete Arbeit erledigt und teilt Ihnen die Dateien mit, die für das Cover Ihres neuen Buches passen. Sie haben seine Leistung eingestellt und glauben, dass Sie ihren Umschlag vor der Veröffentlichung endlich in Ihr Buch integrieren können.
Ein großer Fehler.
Um die Arbeit Ihres Dienstleisters in einem Originalwerk (Ihrem Buch) nutzen zu können, müssen Sie zuvor von ihm eine Abtretung der ihrer Nutzung entsprechenden Betriebsrechte erwirken. Zu diesem Zweck müssen Sie von Ihrem Dienstleister einen Urheberrechtsabtretungsvertrag unterzeichnen lassen, in dem insbesondere die Laufzeit, die Gebiete, die übertragenen Rechte und die für sein Werk vorgesehenen Nutzungen festgelegt sind (also Ihr Buchumschlag).
Ohne dieses Dokument könnte sich ein bös absichtsloser Dienstleister gegen Sie wenden und jederzeit Schadensersatz verlangen. Wenn Sie Ihren Leistungsvertrag aushandeln, nennen Sie daher Ihre Anforderungen an die Urheberrechtsübertragung. Wenn Ihr Gesprächspartner sich weigert. Flieht ihn...
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